Gehört Gott in die Verfassung?
Es ist eine Tradition in Kreuzlingen, dass am Bettag die katholischen und evangelischen Kirchgemeinden am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag einen gemeinsamen Gottesdienst feiern. Der Bettag ist nicht nur ein kirchlicher, sondern auch ein politischer Feiertag. Im ökumenischen Gottesdienst am 15. September hält Standerat Jakob Stark eine Ansprache.
Damian Brot,
Das so genannte Böckenförde-Diktum des berühmten deutschen Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde besagt, dass der freiheitliche säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Bedeutet dies, dass der Staat seine Legitimation aus einer Quelle bezieht, die nicht rein innerweltlich begründet werden kann?
In der Präambel zu der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird vor der Deklaration der Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele und der Regelung des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen und dem Aufbau und der Zuständigkeiten der Bundesbehörden auf Gott hingewiesen. «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» ist der erste Satz in unserer Verfassung.
Muss dieser Satz weiterhin in unserer Verfassung bleiben, oder darf und soll er einer zukünftigen Reform zum Opfer fallen? Ist die Nennung von Gott nur eine leere Floskel, oder braucht es sie nach wie vor als festes Fundament für das staatliche Handeln und gesellschaftliche Zusammenleben?
Ökumenischer Gottesdienst am Bettag
Zu dieser Thematik wird Ständerat Jakob Stark im ökumenischen Gottesdienst am Bettag am Sonntag, 15. September, 9.30, in der katholischen Kirche St. Stephan in Kreuzlingen eine Ansprache halten. Der promovierte Historiker vertritt den Kanton Thurgau seit 2019 im Ständerat. Vorher engagierte er sich 14 Jahre als Regierungsrat für den Thurgau.
Musikalisch wird der Gottesdienst von den Gospel Joy Singers Kreuzlingen gestaltet.
Von der katholischen Kirchgemeinde macht mit Pfarrer Edwin Stier, von der evangelischen Pfarrer Damian Brot.